Schulordnung

SCHULORDNUNG

 

Schüler/Innen …
  •  gehen respektvoll miteinander um.
  • sind zueinander höflich und grüßen.
  • sind rechtzeitig in der Klasse.
  • achten das Eigentum anderer und leisten bei mutwilliger Beschädigung Schadenersatz.
  • reden miteinander, wenn es Probleme gibt.
  • halten gegebene Regeln und Ordnungen ein.
  • verletzen einander weder mit Worten noch mit Taten.
  • bringen sich nicht in Gefahr, steigen nicht auf das Stiegengeländer, öffnen keine Fenster.
  • laufen nur im Schulhof und im Turnsaal.
  • sind im Stiegenhaus leise.
  • tragen Hausschuhe, auch beim Nachmittagsunterricht.
  • dürfen das Schulhaus während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
  • kommen angemessen und der Jahreszeit entsprechend gekleidet in die Schule.
  • dürfen keine privaten elektronischen Medien mitbringen.
ELTERN …
  • sind unsere wichtigsten Partner.
  • unterstützen die Aufgaben der Schule.
  • besuchen Elternabende.
  • sorgen für pünktlichen Schulbesuch. Die Aufsichtspflicht beginnt um 7.15 Uhr, für Fahrschüler um 7.00 Uhr. Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt im Schulhaus sind, wird keine Haftung übernommen.
  • nehmen Mitteilungen zeitgerecht zur Kenntnis.
  • sorgen für die notwendigen Arbeits-und Unterrichtsmittel.
  • informieren umgehend die Schule, wenn ihr Kind am Schulbesuch verhindert
  • sind eingeladen, das Schulleben mitzugestalten
  • helfen ihrem Kind, damit es angemessen und der Jahreszeit entsprechend gekleidet in die Schule kommt.

Lehrer/Innen …

  • bemühen sich um einen vertrauensvollen Umgang.
  • achten auf das Einhalten vereinbarter Regeln.
  • verstärken positives Verhalten.
  • bieten Zeit für Gespräche an.
  • suchen gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen bei Fehlverhalten und/oder Problemen und vereinbaren Konsequenzen.
  • benachrichtigen Erziehungsberechtigte bei Erkrankung oder Verletzung eines Kindes.
  • sorgen für die Sicherheit der SchülerInnen.
  • unterstützen Kinder in Krisensituationen.

DURCH GESPRÄCHE, AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN UND BERATUNG ERREICHEN WIR GEGENSEITIGES VERSTÄNDNIS!